Häufige Fragen
Woher erhalte ich ein Rezept für eine logopädische Behandlung?
Grundsätzlich ist die logopädische Behandlung ein Heilmittel, das ärztlich verordnet werden muss. Dies ist unabhängig von der Krankenkasse.
Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Neurologen und Hausärzte/Allgemeinmediziner aus.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Setzen Sie sich deshalb sofort mit uns in Verbindung, damit Ihre Verordnung nicht ungültig wird.
Anzahl und Dauer der Therapien
Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden logopädische Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet. Meist findet die logopädische Therapie 1-2 Mal in der Woche statt.
Zuzahlungen zu einer Behandlung
Für den Patienten besteht ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes sowie eine Rezeptgebühr pro Verordnung von 10 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich bei einer angestrebten logopädischen Therapie von Ihrer Krankenkasse beraten.
Werden auch Hausbesuche durchgeführt?
Bei Patienten, die aus medizinischen Gründen (z.B. nach Schlaganfällen oder Unfällen) nicht in der Lage sind zu uns in die Praxis zu kommen, machen wir nach ärztlicher Verordnung gerne auch wöchentlich Hausbesuche.